Hegemann-Werft erlaubt Nutzung des Wartlether Sandes gegen Änderung des F-Plans
BERNE. Der Landkreis Wesermarsch hat den nachträglichen Bauantrag der Hegemann-Werft zur Errichtung eines Zaunes auf dem Warflether Sand abgelehnt. Darüber informierte Bürgermeister Bernd Bremermann am Donnerstagabend den Gemeinderat auf dessen öffentlicher Sitzung. Thema der Sitzung war der endgültige Nutzungsvertrag zwischen der Detlef Hegemann Rolandwerft und der Gemeinde Berne. Hatte der Bürgermeister in der Sitzung des Umweltausschusses im Mai noch versichert, dass der im Februar vorgestellte Vertragsentwurf ratifiziert werden solle, hatte eine Bürgerinitiative recherchiert, dass das endgültige Vertragswerk inzwischen doch stark vom Entwurf abweicht. Das betrifft insbesondere die Erstellung eines Flächennutzungsplans. Von dem war im
Entwurf überhaupt noch nicht die Rede. Im Vertrag heißt es jetzt: „Der Vertrag beginnt sofort. Er steht jedoch unter der aufschiebenden Bedingung, dass ein Flächennutzungsplan beschlossen wird.“ Der Einwohner Stephan de Buhr interpretierte das in der Fragestunde so: .Die Gemeinde muss also den Flächennutzungsplan beschließen, sonst wird der Vertrag mit Hegemann nicht wirksam. Das wertete der Fragesteller rechtlich als problematisch. Er berief sich auf Paragraf 1
des Baugesetzbuches, wo es heißt: .Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen,
sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden. „.Sie haben im Grundsatz recht“, bestätigte Bernd Bremermann. Er sah diesen Fall jedoch anders und führte als Argumentation an, dass bei der letzten Änderung des Flächennutzungsplans im Jahr 1989 ja seitens der Firma Hegemann kein aktueller Ausweitungswunsch vorgelegen habe. Der Bürgermeister wollte das Thema im übrigen öffentlich nicht weiter diskutieren. Er bat den Fragesteller, den Vertragsabschluss nicht immer weiter zu verzögern, und lud ihn stattdessen ein, sich in die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans aktiv
einzubringen. Neu und detailliert in den Vertrag aufgenommen wurde die Beendigung der Pachtzeit
durch Kündigung innerhalb von vier Wochen, wenn die Werft Bedarf für die gewerbliche Nutzung- auch von Teilflächen anmeldet. Möglicherweise bleiben dann nur noch die verbleibenden Restflächen Vertragsgegenstand. Das Betreten der Pachtfläche geschieht künftig ausdrücklich auf eigene Gefahr. Die Werft hat hier durchgesetzt, dass die Gemeinde zusätzliche Schilder aufstellt, die
das Gelände als Privatgrundstück der Werft kennzeichnen und die Benutzung nur bis auf Widerruf seitens des Unternehmens gestattet. Aufstellung und Gestaltung der Schilder müssen zwischen Gemeinde und Werft abgestimmt werden. Der Vertrag mit der Rolandwerft, der trotz 50 Zuhörern bei der Ratssitzung öffentlich nicht vorgestellt wurde, wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion beschlossen. Die Gruppe aus CDU, FDP und Grünen enthielt sich der Stimme.
Quelle: NOR